Bewertung
So bewerten wir den Sanierungsbedarf
Statt einer pauschalen Einschätzung „sanierungsbedürftig“ arbeiten wir mit Kostenkennwerten je Bauteil. Das macht das Angebot nachvollziehbar – und für Sie prüfbar.
| Bauteil | Was wir ansehen | Auswirkung |
|---|---|---|
| Dach | Eindeckung, Unterspannbahn, Dachstuhl, Entwässerung, Dämmung | hoch – oft der größte Einzelposten |
| Fassade und Keller | Putz, Risse, Horizontalsperre, Feuchtigkeit im Sockel | hoch bei aufsteigender Feuchte |
| Fenster | Alter, Verglasung, Anschlüsse, Denkmalauflagen | mittel, gut kalkulierbar |
| Elektrik | Leitungsalter, Zählerplatz, Absicherung, Steigleitungen | mittel bis hoch bei Vollerneuerung |
| Sanitär und Heizung | Stränge, Anlagenalter, Energieträger, Heizlast | hoch bei Strangerneuerung |
| Schadstoffe | Asbest in Böden und Fassade, KMF, Altöltanks | Rückbau- und Entsorgungskosten |
| Grundriss | Zuschnitt, Bäder, Erschließung, Teilbarkeit | bestimmt die erreichbare Miete |
Diese Bewertung ersetzt kein Gutachten. Sie strukturiert unsere Kalkulation und wird im Kaufangebot offengelegt.
Warum nicht vorher sanieren
Die Rechnung, die viele Eigentümer überrascht
Eine Sanierung vor dem Verkauf klingt sinnvoll: saniert verkauft sich besser. In der Praxis tragen Sie dabei die vollen Kosten, das Ausführungsrisiko und die Bauzeit – und erhalten selten den vollen Gegenwert. Handwerkerkapazitäten, Materialpreise und Nachträge sind für Privateigentümer schwerer zu steuern als für einen Auftraggeber, der laufend baut.
Hinzu kommt: Eine Teilsanierung passt oft nicht zu unserem Konzept. Wenn wir Grundrisse ändern oder Leitungen neu führen, wird ein frisch renoviertes Bad wieder herausgerissen. Dafür können wir im Kaufpreis keinen vollen Ausgleich zahlen.
Kurz: Verkaufen Sie den Zustand, in dem das Objekt ist. Das ist in den meisten Fällen die wirtschaftlichere Entscheidung.
Was wir sanieren
Leistungsumfang nach dem Ankauf
- technische Sanierung von Elektrik, Sanitär und Heizung
- energetische Maßnahmen an Dach, Fassade und Fenstern
- Trockenlegung und Schadensbeseitigung
- Rückbau und Entsorgung von Schadstoffen
- Grundrissoptimierung und neue Bäder
- Wiederherstellung der Vermietbarkeit
- Aufwertung von Treppenhaus, Hof und Außenanlagen
FAQ
Fragen zu Sanierungsobjekten
Kaufen Sie auch Häuser, die nicht mehr bewohnbar sind?
Ja. Entkernte, durchfeuchtete oder nach einem Schadensfall unbewohnbare Gebäude prüfen wir. Wichtig ist, dass die tragende Substanz erhaltenswert ist oder das Grundstück den Aufwand trägt.
Muss ich ein Sanierungsgutachten beibringen?
Nein. Wir bewerten den Zustand selbst bei der Besichtigung. Wenn Ihnen Gutachten, Sanierungsangebote oder Schadensberichte vorliegen, helfen sie – Pflicht sind sie nicht.
Wie wirken sich Schadstoffe auf den Kaufpreis aus?
Asbesthaltige Bodenbeläge, Fassadenplatten oder alte Dämmstoffe erfordern Fachentsorgung. Diese Kosten fließen als konkreter Posten in die Kalkulation ein. Verschweigen bringt niemandem etwas – wir finden sie ohnehin, dann aber später und mit Reibung.
Wird ein Energieausweis benötigt?
Beim Verkauf ist ein Energieausweis grundsätzlich vorzulegen. Fehlt er, ist das kein Hindernis für ein Gespräch – die Beschaffung lässt sich parallel klären.
Kaufen Sie auch einzelne sanierungsbedürftige Eigentumswohnungen?
Ja, wenn der Sanierungsbedarf substanziell ist. Bei WEG-Wohnungen sehen wir uns zusätzlich die Instandhaltungsrücklage, beschlossene Sanierungen und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen an.
Sanierungsobjekt einreichen
Fotos der kritischen Stellen – Dach, Keller, Bad, Zählerplatz – sagen uns mehr als jede Zustandsbeschreibung.